Aktueller Stand Ausschreibungen nach dem EEG durch die Bundesnetzagentur

Bis heute werden die allermeisten neuen Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EE-Anlagen) durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) gefördert. Der Emissionshandel hat bis heute nicht dazu geführt, dass die Anlagen marktfähig sind. Lediglich einige PV-Anlagen (oder auch Windkraftanlagen) zur Eigenversorgung werden ohne Förderung errichtet. Von den nach dem EEG geförderten Anlagen wiederum wird bezogen auf die installierte Leistung und die erzeugte Strommenge der weitaus größte Teil ausgeschrieben. Nur Anlagen mit einer Leistung unter 1 MW (also in erster Linie PV-Anlagen auf Gebäuden) sowie Anlagen von Bürgerenergiegesellschaften erhalten die Förderung ohne Ausschreibung.

Die Ausbaupotenziale bei den EE-Anlagen liegen bei den PV- und Windkraftanlagen (onshore und offshore). Das EEG schreibt Ausbauziele und Ausschreibungsmengen bzw. Bestimmungsmethoden hierzuz fest. Der Bundesnetzagentur (BnetzA) verbleiben einige Ermessensspielräume. Die Ergebnisse der Ausschreibungen bestimmen Fortschritt und Kosten des Ausbaus bei EE-Anlagen und damit auch die Erreichung von Klimaschutzzielen. Der Bundesrechnungshof hat kürzlich umfassende Kritik an der Bundesregierung wegen der Zielverfehlung in der Energiepolitik geübt. Die Prognos AG, ein etabliertes Prognoseinstitut für die Energiewirtschaft, hat sich in einer Studie für die Bayerische Wirtschaft ähnlich geäußert. Wir hatten bereits vergangenes Jahr darauf hingewiesen, dass es Defizite gibt.

Die aktuellen Informationen zu den Ausschreibungen finden sich bei der Bundesnetzagentur, die bisherigen Ergebnisse sind zudem im Monitoringbericht 2023 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt gut zusammengefasst.

Wind onshore

Nach EEG sollen 2024 10.000 MW onshore Windkraft ausgeschrieben werden. Hinzu sollen Leistungen aus dem Vorjahr, für die keine Zuschläge erteilt wurden, kommen. Daneben gibt es mögliche weitere Korrekturen.

Sofern eine Unterzeichnung der Ausschreibung (Angebot kleiner als Ausschreibungsmenge) zu befürchten ist, muss die BnetzA die Ausschreibungsmenge kürzen, weil sonst kein Wettbewerb herrscht. Trotzdem gibt es in den Ausschreibungen jeweils einen Höchstwert, über dem keine Zuschläge erteilt werden. Im EEG ist dieser auf 5,88 ct/kWh festgeschrieben; die BnetzA darf diesen um bis zu 25% erhöhen, wovon sie Gebrauch gemacht hat, so dass für 2024 der Höchstwert bei 7,35 ct/kWh liegt. Das EEG sieht ab 2025 eine Absenkung des Höchstwertes um jährlich 2% vor.

Anbieter müssen bereits eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzverordnung haben und das Vorhaben mindestens vier Wochen vor der Auktion im Marktstammdatenregister erfasst haben. Anbieter müssen die Anlagen innerhalb von 30 Monaten nach Erteilung des Zuschlags in Betrieb nehmen, bei Verzögerungen sind festgesetzte Pönalen zu zahlen, die Verzögerung geht zudem zulasten der Förderdauer von 20 Jahren. Nach 36 Monaten erlischt der Zuschlag, hiervon kann es auf Antrag Ausnahmen geben, wenn die Verzögerung auf Insolvenz des Anlagenherstellers oder Klagen gegen die Anlage zurückzuführen ist. Laut Monitoringbericht werden längst nicht alle bezuschlagten Projekte fristgerecht bzw. überhaupt realisiert, sondern zwischen 46% und 97% in den letzten beiden Jahren.

Im Februar 2024 wurden 2.487 MW ausgeschrieben, aber nur 1.487 MW angeboten und bezuschlagt. Die Gebotspreise lagen alle nur ganz knapp unter bzw. beim Höchstpreis. Dieser Preis bezieht sich nur auf eine Referenzanlage, die tatsächlichen Vergütungen sind in der Regel deutlich höher, für Anlagen in Süddeutschland bis zu 55%. Der Mittelwert der Höchstpreise ist zudem relevant für die Vergütung, die Bürgerenergiegesellschaften erhalten. In den folgenden drei Ausschreibungen 2024 sollen jeweils gut 4 GW ausgeschrieben werden, um die Defizite aus den vergangengen Ausschreibungen nachzuholen. Sollte jedoch wieder eine Unterzeichnung drohen, wovon auszugehen ist, wird die Menge noch wieder reduziert.

Wind offshore

Die Förderung der Offshore-Windkraft ist im Wind-Energie-auf-See-Gesetz geregelt. 2023 und 2024 sollten jeweils zwischen 8.000 und 9.000 MW ausgeschrieben werden. Entsprechende Zuschläge konnten 2023 erteilt werden. Anders als bei Ausschreibungen nach dem EEG erhalten die Bieter bzw. Anlagenbetreiber tatsächlich keine Förderung, sondern zahlen sogar noch einen erheblichen Beitrag, um die Rechte auf den begrenzten Flächen bauen zu dürfen, zu erhalten. Offshore-Windkraft bedarf somit keiner direkten Förderung.

Allerdings muss der Strom erst zur Küste und von noch nach Süddeutschland transportiert werden. Die ÜNB weisen für 2022 Kosten aus der Offshore-Anbindung von knapp 1,6 Mrd. Euro aus. Diese verteilen sich auf den Transport von gut 23 TWh Stromerzeugung, was ein Netzentgelt von knapp 7 ct/kWh ergibt. Vermutlich sind die Leitungen derzeit noch nicht voll ausgelastet, so dass hier noch Reduzierungen möglich sind, aber dafür kommen die Kosten der inländischen Stromautobahnen noch dazu.

PV-Freiflächen-Anlagen (Anlagen des ersten Segments)

Nach EEG sollen 2024 8.100 MW Freiflächen-PV-Anlagen ausgeschrieben werden. Das Gros des Nettozubaus (abzgl. Stilllegungen) von jährlich 20.000 MW bei PV-Anlagen insgesamt soll bei den Kleinanlagen auf Dächern unter 1 MW liegen. Hierfür sind keine Ausschreibungen erforderlich; es gibt feste, größengestaffelte Vergütungssätze, die im Zeitablauf abnehmen sollen. Im Gegensatz zum Onshore-Wind waren die Ausschreibungen 2023 alle deutlich überzeichnet, so dass die vorgesehene Menge zugeteilt werden konnte. Daneben gibt es mögliche weitere Korrekturen.

Der Höchstwert, über dem keine Zuschläge erteilt werden, ist im EEG auf 5,9 ct/kWh festgeschrieben; die BnetzA darf diesen um bis zu 25% erhöhen, wovon sie Gebrauch gemacht hat, so dass für 2024 der Höchstwert bei 7,37 ct/kWh liegt. Basis bildet eine Studie, die Systemkosten von 570 €/kW (80 MW-Anlage) und 610 €/kW (5 MW-Anlage) ausgemacht hat. Eine Berücksichtigung unterschiedlicher Standortgüte wie bei Windkraft gibt es bei Solaranlagen nicht. Für besondere Standorte, z.B. Agri-PV, gibt es Sonderregelungen.

Anbieter müssen die Anlagen innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des Zuschlags in Betrieb nehmen, bei Verzögerungen sind festgesetzte Pönalen zu zahlen, die Verzögerung geht zudem zulasten der Förderdauer von 20 Jahren. Laut Monitoringbericht werden längst nicht alle bezuschlagten Projekte fristgerecht bzw. überhaupt realisiert, sondern zwischen 62% und 93%.

PV-Anlagen auf Gebäuden (Anlagen des zweiten Segments)

Nach EEG sollen 2024 900 MW Aufdach-PV-Anlagen ausgeschrieben werden. Der Höchstwert, über dem keine Zuschläge erteilt werden, ist im EEG auf 9 ct/kWh festgeschrieben (ab 2024 jährlich 1% weniger). Die BnetzA hat diesen Wert für 2023 auf 11,25 ct/kWh angehoben, was zu einer deutlichen Überzeichnung der Ausschreibungen geführt hat. Deswegen ist der Höchstwert für 2024 auf 10,50 ct/kWh abgesenkt worden. Basis bildet eine Studie, die Systemkosten von 720 €/kW (3 MW-Anlage) und 800 €/kW (1,5 MW-Anlage) ausgemacht hat. Die Realisierungsraten liegen auch hier deutlich unter 100%.

Ausschreibungen für innovative Konzepte

Es werden im EEG drei Varianten unterschieden:

  1. Nach § 39n EEG wird die Kombination aus mehreren Energieträgern an einem Netzverknüpfungspunkt oder die Kombination von einer EE-Anlage (im Zweifel PV) und einer Batterie gefördert. 2024 sollen 850 MW ausgeschrieben werden. Die erste Ausschreibung 2023 war deutlich unterzeichnet, die zweite überzeichnet. Der Höchstwert ist von der BnetzA auf 9,18 ct/kWh festgelegt worden. Hierbei werden Preise für Batteriespeicher von 270 bis 310 €/kWh zugrunde gelegt (die Speicherkapazität muss 25% der installierten Gesamtleistung ausmachen).
  2. Nach § 39o EEG sollen EE-Anlagen in Kombination mit Wasserstoffspeicherung gefördert werden. 2023 sollten 400 MW, 2024 600 MW ausgeschrieben werden. Bislang gibt es nicht einmal die notwendige Verordnung. 2023 hat keine Ausschreibung stattgefunden. Die Mengen sollen 2024 nachgeholt werden.
  3. Nach § 39p EEG soll grüne Wasserstofferzeugung gefördert werden. 2023 sollten 800 MW, 2024 1.000 MW ausgeschrieben werden. Bislang gibt es nicht einmal die notwendige Verordnung. 2023 hat keine Ausschreibung stattgefunden. Die Mengen sollen 2024 nachgeholt werden.

Fazit

Trotz deutlicher Erhöhungen der Höchstpreise sind die Ziele des EEG mit Bezug auf Onshore-Windkraft nicht zu erreichen. Betroffen ist der Zubau bis einschließlich 2026, da sollen bereits 88.000 MW Onshore-Windkraft installiert sein, wobei Stilllegungen von Anlagen, die ihr Lebensdauerende erreicht haben, in großem Umfang zu berücksichtigen sind. Das Defizit dürfte über 10.000 MW, entsprechend mehr als 20 TWh (also zwei große Kernkraftwerke) für jedes Jahr, bis der Rückstand irgendwann aufgeholt ist, liegen. Dazu müssten die Zubauraten sich gegenüber 2023 mindestens vervierfachen.

Bei PV-Anlagen sollte alles im Plan sein, was wenig überraschend ist. Stand heute sind bereits 85.000 MW PV-Anlagen in Betrieb, das EEG sieht 88.000 MW bis Jahresende vor. Es wird also künftig ein noch größeres Ungleichgewicht im Strommarkt herrschen als ohnehin schon in den Plänen des EEG manifestiert: Viel Strom im Sommer tagsüber und wenig im Winter, wo der Verbrauch durch Wärmepumpen kräftig steigen soll. 1.000 MW PV erzeugen nur grob die Hälfte der Strommenge von 1.000 MW neuer Onshore-Windkraft. Die Defizite bei den Innovationsausschreibungen verschärfen die Probleme weiter. Nicht einmal die Biomasse liegt im Plan. Teurer als behauptet wird das Ganze natürlich auch.

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