Seit Monaten wird der Wirtschaftsministerin Katherina Reiche persönlich vorgeworfen, die Energiewende ausbremsen zu wollen. Bekanntermaßen ist das Thema Energie sehr komplex, und da ist es leicht, die Menschen mit Halbwahrheiten zu verführen. Sehen wir uns die Kritikpunkte einmal an.
„Gaskraftwerksauschreibungen“
Gerne wird sich heutzutage bei der Rechtfertigung politischer Forderung auf die „Wissenschaft“ berufen. Die „Wissenschaft“ z.B. in Form des Versorgungssicherheitsberichts hat den Bedarf an Gaskraftwerken zweifelsfrei festgestellt. Deswegen hat auch Robert Habeck bereits Ende 2024 ein ähnliches Gesetz zur Förderung von Gaskraftwerken auf den Weg gebracht und die Union nach Bruch der Ampelkoalition geradezu bekniet, diesem zuzustimmen. Die Union wollte einerseits höhere Kapazitäten und andererseits weniger ambitionierte Vorschriften zur Umstellung auf Wasserstoff. Erstere hat sie bei der EU nicht durchsetzen können, u.a. weil die Stromverbrauchsentwicklung den damaligen Planungen wegen der Deindustrialisierung weit hinterherhinkt, letztere sind offenkundig ein Stein des Anstoßes.
Tatsächlich ist es wünschenswert, möglichst früh Wasserstoff einzusetzen. Dazu müsste man aber zunächst einmal welchen haben. Bekanntlich hinkt auch der Wasserstoffhochlauf den Plänen weit hinterher. Die Verantwortung dafür liegt bei der EU und der letzten Bundesregierung, allerdings wird es unter der jetzigen Bundesregierung auch nicht besser. Den Import von Wasserstoff behindert zudem die Klageindustrie mit Klagen gegen die geplanten LNG-Terminals, die auch für den späteren Import von Wasserstoff gebaut werden sollen.
Wenn denn erst einmal Wasserstoff da ist und die CO2-Preise im EU-ETS2 kräftig angestiegen, werden die Kraftwerksbetreiber von sich aus auch ohne gesetzlichen Zwang auf Wasserstoff umstellen. Wenn hingegen kein Wasserstoff da ist, hilft auch die Verpflichtung nichts. Ziel muss es also sein, endlich die Wasserstoffproduktion hochzufahren. Dazu ist aber immer noch kein brauchbarer Vorschlag eingereicht, geschweige denn umgesetzt worden.
Es ist unstrittig, dass auch Batteriespeicher einen kleinen Beitrag zur Deckung der Residuallast leisten können. Deswegen sind im StromVKG auch entsprechende Mechanismen vorgesehen. Weder Batteriespeicher noch Nachfrageflexibilität sind jedoch geeignet längerfristige Phasen mit hoher Residuallast oder sogar Schwankungen über Jahre auszugleichen. Hier geht es alleine um die Interessen der Batterie- und PV-Lobby.
Interessanterweise wird stattdessen bei den Befürwortern von Gaskraftwerken von „Gaslobby“ gesprochen, dabei handelt es sich nicht um Unternehmen, die mit Erdgas ihr Geld verdienen, sondern mit Kraftwerken. Anders als vor vielen Jahren investieren die Kraftwerksbetreiber heute alle auch in erneuerbare Energien und Batteriespeicher, allen voran die EnBW, die sich im Eigentum des Landes Baden-Württemberg befindet und in dem nach 15 Jahren grüner Landesregierung garantiert niemand mehr für fossile Energie einträte, wenn es sich denn vermeiden ließe.
Es wird auch gerne übersehen, dass das StromVKG nur ein Vorläufer für einen umfassenderen Kapazitätsmechanismus, der nächstes Jahr verabschiedet werden soll, ist und dann noch viel höhere Kapazitäten erforderlich sein werden.
Streichung der Solarförderung (EEG-Reform)
„Reiche will die Solarförderung streichen“ heißt es sinngemäß in den meisten Medienberichten. Ob Vorsatz oder Dummheit hinter dieser Formulierung steht, ist unklar, klar ist aber, dass sie so falsch ist. Die Bundesregierung plant, die Einstellung der Förderung für kleine (<25 kW) PV-Anlagen. Es gibt hinreichend viele Studien und Fachleute die bezeugen, dass diese Förderung nicht mehr notwendig ist, weil der Strom – auch dank Batterien – größtenteils zum Eigenverbrauch verwendet wird und die Anlagen bei dem heutigen Strompreisniveau auch ohne Förderung wirtschaftlich sind, wie jeder leicht nachrechnen kann. Durch Energysharing wird die Situation zudem weiter verbessert. Eine weitere Förderung wäre also nur dazu da, die Taschen der PV-Anlagen Anbieter und der Einfamilienhausbesitzer zu füllen, nicht aber den Ausbau fortzusetzen. Umfragen belegen zudem, dass die allermeisten Hauseigentürmer auch ohne Förderung eine PV-Anlage kaufen wollen.
Die Streichung der Vergütung für die Netzeinspeisung setzt zudem einen Anreiz, den Strom selbst zu verbrauchen, also Batterien optimal zu nutzen sowie Wärmepumpen und E-Autos in die Steuerung einzubeziehen. Genau das ist notwendig und wird zurecht gefordert.
Gleichzeitig will die Regierung das Ausbauziel für PV-Anlagen insgesamt beibehalten. Sollten also doch weniger Kleinanlagen gebaut werden, müssen die Ausschreibungsvolumen für große PV-Anlagen erhöht werden. Große Anlagen sind viel billiger als kleine. Diese verstärkt zu nutzen, ist ein dringendes Gebot der Wirtschaftlichkeit. Kleinanlangen hingegen dienen nur bestimmten Bevölkerungsgruppen.
Auch die übrigen EE-Ausbauziele sind unverändert, bei Bioenergie sogar angehoben worden, obwohl der Stromverbrauch vermutlich 20% niedriger sein wird als im jetzigen EEG unterstellt. Wie sich daraus ein „Abwürgen“ der Energiewende ableiten lässt, bleibt rätselhaft.
Netzpaket
Das „Netzpaket“ reicht der EE-Lobby bereits aus, den Untergang des Abendlandes sicher vorherzusagen, obwohl es immer noch nicht offiziell als Entwurf vorliegt. Durchgesickert ist, dass in Netzgebieten, die durch die EE-Einspeisung überlastet sind, so dass die Netzbetreiber die angeschlossenen EE-Anlagen häufig abregeln müssen („Redispatch“), die Ausfallvergütung für neue Anlagen gestrichen werden soll.
Strom, der nicht verwertet werden kann, zu vergüten, ergibt ökonomisch keinen Sinn. Notwendig ist es, die Anlagen dort zu errichten, wo die Netze aufnahmefähig sind, für Windkraftstrom also in Süddeutschland. Bislang werden dort nach wir vor kaum Anlagen gebaut, obwohl deutlich höhere Vergütungszahlungen den im Vergleich zum Norden/Nordosten geringeren Windertrag ausgleichen sollen.
Die geplante Neuregelung schafft einen Anreiz, Projekte in den Regionen mit Nachfrageüberschuss umzusetzen. Wenn die Projektierer das konsequent tun, wird Geld gespart, ohne dass der EE-Zubau zurückgeht.
Wie so oft, kommt es auf die Details an. Für bereits „fertige“ Projekte muss es eine Übergangsregelung geben, um diese zu entwerten. Aber auch ohne Ausgleichszahlung bei Abregelung können weiterhin Anlagen auch in den überlasteten Netzen gebaut werden. Die Investoren müssen die Erlösausfälle dadurch abschätzen und in ihre Angebote für die EE-Ausschreibungen einkalkulieren. Dort gibt es Spielräume für höhere Preise. Allerdings ist diese Kalkulation mit Risiken behaftet, was die Betreiber nicht mögen, weil ihre Renditen auf niedrige Risiken abgestimmt sind und sie bereits die Risiken aus dem schwankenden Wind-/Strahlungsangebot tragen.
Die EE-Ausbauziele sind unverändert. Wenn die Bedingungen sich durch das Netzpaket derart verschlechtern, dass sie nicht erreicht werden, müsste die Regierung z.B. bei den Höchstpreisen nachsteuern. Dadurch werden Kosten von den Netzkosten in die staatliche EEG-Umlage verschoben. Was spricht dagegen? Es scheint eher so, als würden Lobbyisten jegliche Änderung an der 25 Jahre alten Strukturen im EEG ablehnen.
Netzentgeltreform
Die Netzentgeltreform liegt ausschließlich in der Hand der Bundesnetzagentur als unabhängiger Behörde, so hat es ein EU-Urteil verfügt. Angesichts eines finanziellen Volumens von jetzt bereits 37 Mrd. € alleine für das Stromnetz ist das undemokratisch. Nimmt man das Gasnetz und die Steigerungen in den kommenden Jahren hinzu, liegen die zu verteilenden Kosten über dem Haushalt des Landes Niedersachsen. Darüber entscheiden Beamte, die nicht gewählt sind und von der Regierung auch nicht einfach ausgetauscht werden können. Zwar werden Marktteilnehmer und Öffentlichkeit umfangreich an den Beschlüssen beteiligt, wer diesen Konsultationen beigewohnt hat, weiß jedoch, dass die Behörde stets mit einer vorgefassten Meinung startet und nur noch in Einzelpunkten hiervon abweicht.
Die Beschlüsse der Bundesnetzagentur sind somit nicht der Bundesregierung oder der Wirtschaftsministerin zuzurechnen. Dabei gibt es hier durchaus mögliche Kritikpunkte. PV-Anlagenbetreiber ohne Leistungsmessung (ausgenommen Balkonkraftwerke) sollen künftig einen höheren Grundpreis bezahlen. Damit zahlen sie immer noch weniger als sie aus Kostenverursachungssicht zahlen müssten. Eine Lösung mit dynamischen Netzentgelten wäre weitaus besser und wurde von vielen Vertretern gefordert.
Neue Einspeiseanlagen sollen künftig einen Kapazitätspreis von 4-7 €/kW zahlen. Für eine PV-Anlage bedeutet das ca. 0,4 bis 0,7 ct/kWh, für Windkraftanlagen ungefähr die Hälfte davon. EE-Anlagenbetreiber werden diese Mehrkosten bei ihren Angeboten in den Ausschreibungen berücksichtigen; vermutlich wird die BnetzA die Höchstpreise entsprechend anpassen. Der EE-Ausbau ist somit nicht beeinträchtigt, es werden Kosten weg von den Netzentgelten hin zu der vom Staat finanzierten EEG-Umlage verschoben. Richtig wären auch hier dynamische Netzentgelte, die die Einspeisung, dort und dann, wo sie nicht benötigt wird, mit Kosten belegt.
Die zwischenzeitlich angedachten Netzentgelte für Batteriespeicher sind vorerst vom Tisch. Das wird von der grünen Lobby begrüßt, ist aber auch falsch. Richtig wären dynamische Netzentgelte, die einen Anreiz liefern, dort und dann einzuspeisen oder auszuspeisen, wenn es netzseitig erforderlich ist. „Vernünftig“ betriebene Batteriespeicher wären dann weiterhin netzentgeltfrei.
Heizungsgesetz
Das Heizungsgesetz wurde bereits an anderer Stelle behandelt.
Klimaneutralität bis 2045
Irgendwann hat Katherina Reiche die Klimaneutralität bis 2045 in Frage gestellt. Die Frage ist vollkommen berechtigt angesichts der weltweiten Entwicklung der THG-Emissionen. Zwar geben in Umfragen regelmäßig große Teile der Bevölkerung an, das gut zu finden, aber es hat ihnen auch keiner gesagt, was es kostet und was es für Einschränkungen mit sich bringt. Gleichzeitig rechnet nur eine kleine Minderheit damit, dass das Ziel auch erreicht wird. Da gibt es offenkundig noch Realitätsbewusstsein.
Falsch ist es, den Schutz der Wirtschaft als Begründung für eine zeitliche Verschiebung des Ziels anzugeben. Die richtige Begründung ist, dass das derzeitige Vorpreschen von EU und Deutschland lediglich zu einer Verlagerung der Industrie und der THG-Emissionen in andere Länder führt und gar keinen Klimaschutz bewirkt.
Fazit
Man kann sehr wohl bei einzelnen oder mehreren Punkten anderer Meinung sein, niemand hat die Weisheit oder die Wahrheit gepachtet. Es lässt sich aber aus den genannten Maßnahmen keineswegs ablesen, dass die Wirtschaftsministerin eine Abkehr von der Energiewende (wohin auch?) plant. Das sind böse Unterstellungen und Politzirkus wie sie leider üblich sind. Eine sachliche Diskussion wird gar nicht erst angestrebt.
Tatsächlich kann man der Wirtschaftsministerin viel eher an anderen Stellen Vorwürfe machen. Klaus Müller ist immer noch Präsident der Bundesnetzagentur und hat gerade vollkommenen Murks bei der Netzentgeltsystematik vorgestellt, dabei müsste man nur den Energieteil vom Rest der Bundesnetzagentur abtrennen, dann wäre man ihn los. Bislang ist nicht einmal der Vorrang von Erdkabeln vom Tisch. Es sind an keiner Stelle, weder beim EEG, noch beim Thema Wasserstoff grundlegend notwendige Strukturreformen angepackt worden. Wenn man sich ansieht, welchen Sturm der Entrüstung bereits kleinste Korrekturen am bisherigen Konzept hervorrufen, versteht man auch warum.
Die deutsche Energiepolitik ist eingeklemmt zwischen unsinnigen Richtlinien aus Brüssel, der grünen Lobby, die von Medien über NGOs, Behörden bis zu Gerichten reicht, dem Mitspracherecht der Länder und bereits bestehenden Gesetzen und Verpflichtungen. Spielräume gibt es fast nicht.