Kaum etwas hat in den letzten Jahren die Gemüter so erregt wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt. Dabei gab es vorher schon Gesetze, die das Thema behandelten, aber einen anderen Namen trugen. In der Tradition wird das Gesetz jetzt in „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“ umbenannt“ (GModG). Das Gesetz hat das Kabinett mit erstaunlich wenig Streit passiert. Der Aufschrei im grünen Lager ist erwartungsgemäß ohrenbetäubend, der Untergang der Zivilisation würde damit endgültig besiegelt.
Der Anteil des Sektors „Gebäude“, damit sind Heizung, Warmwasserbereitstellung und Klimatisierung – aber jeweils nur, wenn sie nicht mit Strom erfolgen, gemeint, verursacht rund 15% der THG-Emissionen in Deutschland. Neben den Haushalten werden auch die Bedarfe von Gewerbe, Handel und Dienstleistung hierunter erfasst. Während der weitaus größte Teil der Weltbevölkerung vorwiegend oder ausschließlich Klimatisierungsbedarf hat, braucht Deutschland viel Energie zum Heizen.
Vor 100 Jahren wurde vorwiegend mit Kohle oder Holz geheizt, in der DDR noch bis zum Untergang. Nach dem zweiten Weltkrieg begann der Siegeszug des Erdöls, bevor dieses teilweise durch Erdgas, das wiederum das Stadtgas (ein Gemisch das aus Kohlevergasung gewonnen wurde und viel Wasserstoff enthielt) ersetzte, verdrängt wurde. Daneben gab es immer die Fernwärme, die das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung und damit die Abwärme aus Wärmekraftwerken nutzte. Hinzu kam später die Nahwärme, die die Abwärme aus erdgasbetriebenen BHKW nutzt. Mit Beginn der Kernkraftwerksära wurden Nachtspeicherheizungen eingeführt, um den damals anderweitig nicht benötigten Nachtstrom zu verwerten. Flüssiggas und Abwärme runden das Spektrum ab. In den 90er Jahren kamen Wärmepumpen, Solarthermie und Pelletheizungen hinzu.
Einerseits hat die Energieeffizienz der Anlagen (z.B. Brennwertkessel) und der Gebäude (Dämmung, Fenster) immer weiter zugenommen, andererseits haben wachsende Bevölkerung, steigender Wohlstand und vor allem der Trend zu immer weniger Personen im Haushalt große Teile der Effizienzgewinne wieder zunichte gemacht.
Der Mix aus Technologien und Energieträgern hat seine Berechtigung in den unterschiedlichen Bedarfssituationen von Verbrauchern und Organisationen. Die Wärmedämmung, die Temperaturen, die Nutzungszeiten, der Gebäudetyp, vorhandene Leitungen für Erdgas, Fernwärme etc. spielen dabei eine Rolle.
2022 hat die Ampelregierung, namentlich der Klimaminister Habeck, im GEG festgeschrieben, dass künftig nur noch Heizungen, die zu mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen, eingebaut werden dürfen. Ein vorzeitiger Austausch bestehender Heizungen war am Ende nicht mehr vorgesehen. Neben der berühmten Wärmepumpe waren auch Pellets, Fern-/Nahwärme (mit entsprechend erneuerbarer Wärmeerzeugung), Solarthermie, grüner und blauer Wasserstoff samt Derivaten sowie flüssige und gasförmige Brennstoffe aus Biomasse erlaubt. Kombinationen (Hybridanlagen) waren ebenfalls zulässig.
Für Wärmepumpen wird seitens des Gesetzgebers einfach behauptet, dass 65% des Stroms hierfür aus erneuerbaren Energien stammen. Bekanntermaßen sind diese 65% bis heute nicht einmal im Jahresmittel erreicht. Die hohen EE-Anteile im Sommer nutzen der Wärmepumpe nichts, denn sie braucht den Strom an kalten Tagen, einerseits weil dann der Wärmebedarf hoch ist, andererseits weil der Nutzungsgrad der Anlage an sehr kalten Tagen nur 1 beträgt, weil die Wärmepumpe dann wie eine elektrische Direktheizung funktioniert. Doch damit nicht genug. Wärmepumpen erfordern zusätzliche Stromerzeugung. Deswegen ist nicht der durchschnittliche EE-Anteil in einer betrachteten Viertelstunde maßgebend, sondern die letzte noch zum Einsatz kommende Kraftwerkseinheit.
Stellen wir uns ein Stromsystem ausschließlich aus Windkraft und Gaskraftwerken vor. Der Strombedarf liege bei 2.000 MW, die Windkraftanlagen erzeugen 1.500 MW, der Rest wird von den Gaskraftwerken erzeugt. Der mittlere EE-Anteil beträgt somit 75%. Nun kommen 100 MW Wärmepumpenstrom hinzu. Was passiert? Drehen die Windräder schneller oder kräftiger? Nein, der Strom kommt zu 100% aus den Gaskraftwerken. Der EE-Anteil im Wärmepumpenstrom ist Null und nicht 75%. Der EE-Anteil am Wärmepumpenstrom dürfte 2025 in der Größenordnung von 5% gelegen haben. Dieser Anteil wird in den kommenden Jahren vermutlich steigen, bis er 65% erreicht, werden aber noch mehr als zehn Jahre vergehen. Das begrenzte THG-Einsparpotenzial von Wärmepumpen liegt damit auf der Hand.
Auch wenn andere Technologien und Energieträger im GEG erlaubt sind, werden in erster Linie Wärmepumpen gefördert, einerseits durch direkte Subventionen bei der Anschaffung mit vielen Milliarden Euro, andererseits durch erhebliche Vergünstigungen beim Strompreis. Heizen mit Wärmepumpen ist sehr viel teurer als mit Erdgas, das durch CO2-Preis und die künstlich erhöhten Gasnetzentgelte ebenfalls verteuert wird.
Aber was ist die Alternative? Die aktuelle Bundesregierung setzt auf klassische Heizkessel, die anstelle von Erdöl und Erdgas klimaneutrale Brennstoffe auf biologischer Basis oder auf Basis von Wasserstoff nutzen. Hierbei sind auch türkiser und oranger Wasserstoff erlaubt. Dafür gibt es die sogenannte „Biotreppe“. Ab 01.01.2029 müssen 10% des verwendeten Brennstoffs klimaneutral sein, ab 01.01.2030 15%, 2035 30% und 2040 60%. Für die klimaneutralen Brennstoffe fällt selbstredend kein CO2-Preis an.
Ob das dann billiger ist als eine Wärmepumpe und ob es diese Brennstoffe überhaupt gibt, wird sich zeigen. Der Brennstoff wird viel teurer sein als Erdgas/Erdöl ohne CO2-Preis, aber die Anlagen sind billiger und das Gasnetz auch, außerdem ist es schon da. In vielen Fällen könnte die für Wärmepumpen zwingend notwendige Verbesserung der Wärmedämmung eingespart werden. Grundsätzlich hängt die Entscheidung über die künftige Heizungsart von den individuellen Verhältnissen ab – wie früher auch. Bei Neubauten wird die Wärmepumpe weiterhin dominieren. Es wird einen Technologiemix geben.
Deutlich teurer als vor Einführung des CO2-Preises wird Wärmebereitstellung auf jeden Fall für alle Varianten. Die Geschichte von den billigen, erneuerbaren Energien entpuppt sich hier noch mehr als bei Strom als Märchen. Die Notwendigkeit, auch dies noch zu bezahlen, stellt eine weitere Hürde auf dem Weg zur Klimaneutralität dar.
Zumindest haben die Verbraucher künftig eine Wahl. Die hängt ganz entscheidend davon ab, welche Förderprogramme es gibt und wie es mit Netzentgelten und Subventionen für Strom und Gas sowie dem CO2-Preis im EU-ETS2 weitergeht. Letzterer könnte nächstes Jahr sogar sinken, denn in der EU möchte man das in Deutschland bereits gültige Preisniveau unterschreiten.
Jegliche Behauptungen, durch die jetzige Gesetzesänderung würde das Heizen teurer, ist reine Polemik, denn nach wie vor kann jeder eine Wärmepumpe einbauen lassen. Dem Umstand, dass die meisten Menschen Mieter sind und deswegen nicht über ihre Heizung entscheiden können, wurde Rechnung getragen, indem Vermieter verpflichtet wurden, Teile der zusätzlichen Heizkosten zu übernehmen. Damit haben Vermieter ein Interesse daran, die kostenminimale Lösung zu wählen. Offenkundig wollte man dem Wohnungsmarkt nicht zutrauen, dies zu bewerkstelligen.
Ob es Anbieter und Angebot an „grünen“ Brennstoffen geben wird, ist ebenfalls unklar. Das kann regional unterschiedlich aussehen. Für gasförmige Brennstoffe müsste das Gasnetz erhalten bleiben, was allemal vernünftig wäre.
Leider hat auch diese Bundesregierung es versäumt, das Thema Brennstoffzelle angemessen aufzunehmen. Da ohnehin für den Winter Kraftwerkskapazitäten geschaffen werden müssen, liegt es nahe, dies in Form von dezentralen Brennstoffzellen mit Kraft-Wärme-Kopplung zu tun. Das spart zusätzlich viel Stromnetzkapazität. Brennstoffzellen haben zudem den großen Vorteil, dass sie Erdgas, Wasserstoff und auch Gemische hieraus nutzen können, was bei einem schrittweisen Umstieg von Erdgas auf Wasserstoff von Vorteil ist. In Japan wird dieser Weg konsequent beschritten. Ein norwegisches Startup versucht privaten PV-Strom durch eine Kombination aus Wasserelektrolyse, Wasserstoffspeicherung in Metallhydriden und Brennstoffzelle für den Winter nutzbar zu machen. Auch die Nutzung von Power-to-Heat und Wärmespeichern hätte mehr Aufmerksamkeit verdient. Wozu eine teure Wärmepumpe, um Warmwasser zu erzeugen, wenn es über weite Bereiche im Jahre EE-Stromüberschüsse gibt?
Fazit
So viel wird sich durch das Gesetz nicht ändern, weder an den Kosten noch an den THG-Emissionen noch an dem Technologiemix. Das Weltuntergangsgeschrei ist in jedem Fall überzogen. Vermutlich wird das Gesetz aber dazu beitragen, die Gemüter zu beruhigen und eine Reihe von Fällen, die ohne die neuen Optionen Probleme bereiten würden, zu lösen. Auf den künftigen Stromverbrauch und damit auf den Strommarkt sind keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten.