Eckpunkte der CCS/CCU-Strategie der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte zur Speicherung und Nutzung von Treibhausgasemissionen geeinigt (CMS=Carbon Management Strategie). Das ist eine Kehrtwende zur bisherigen deutschen Politik, die damit nichts zu tun haben wollte.

Hintergrund ist, dass für bestimmte Prozesse CO2-Emissionen praktisch unvermeidbar sind, insbesondere in der Zement- und Kalkindustrie, der Abfallentsorgung und teilweise der Grundstoffchemie. Hier kann Klimaneutralität nur durch Abscheidung und Speicherung (CCS=Carbon Capture and Storage) oder Weiterverwertung des CO2 (CCU=Carbon Capture and Utilization) erreicht werden. Eine Weiterverwertung ist u.a. bei der Herstellung von synthetischen Kraftstoffen (z.B. für Flugzeuge) möglich.

Eine Speicherung soll nur im Meeresboden (natürlich nicht in Meeresschutzgebieten) erlaubt werden, obwohl Forschungsergebnisse belegen, dass eine Speicherung auch auf dem Festland ohne Risiken möglich ist. Bundesländer können von dieser Linie abweichen. Es besteht allerdings Konkurrenz zur Nutzung entsprechender geologischer Formationen als Wasserstoffspeicher. Anfangs wird es auf die Nutzung von Speicherkapazitäten europäischer Nachbarländer, die schon viel weiter sind und Speicherkapazitäten erschlossen haben, hinauslaufen.

CCS und CCU für Emissionen aus der Verbrennung fester und flüssiger fossiler Brennstoffe bleibt verboten. Die Speicherung von CO2 aus Gaskraftwerken (wohl auch BHKW) hingegen ist zulässig, wird allerdings nicht gefördert. Bereits jetzt ist für CO2, das gespeichert wird, keine Abgabe von Emissionsberechtigungen im Rahmen des EU-ETS (European Union Emission Trading System) erforderlich. Insofern besteht ein wirtschaftlicher Anreiz in Höhe des jeweiligen CO2-Preises, das CO2 abzuscheiden und zu speichern. Ob das ausreicht, darf bezweifelt werden. Die Kosten für die Abscheidung, den Transport zum Speicher und das Einspeichern dürften nicht unerheblich sein.

Deswegen plant die Bundesregierung für die Förderung die Aufnahme von CCS/CCU in die Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (FRL BIK), die in Arbeit ist. Kleinere Mengen CO2 können mit Bahn, Schiff oder LKW transportiert werden, während für größere Mengen der Pipelinetransport wirtschaftlich vorteilhaft ist.

Die Umsetzung der Strategie in Form von Gesetzen und Gesetzesänderungen zur Abschaffung von Hindernissen und Verboten bleibt abzuwarten.

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