Seit 15. Oktober gibt es für 2027 vorläufige Netzentgelte. Die Vorläufigkeit bezieht sich darauf, dass der Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 5,5 Mrd. Euro noch nicht rechtsverbindlich ist. Gegenüber 2026 ist der Bundeszuschuss um 1 Mrd. Euro reduziert worden, was zu einer relativen Netzentgelterhöhung unter sonst gleichen Bedingungen führt.
Für die meisten großen Unternehmen sind die Netzentgelte in Mittelspannung und Hochspannung relevant. Es werden in Mittelspannung die Benutzungsdauern 3.500 und 5.000 h/a sowie in Hochspannung 6.000 h/a bei großen Verteilnetzbetreibern in der Fläche sowie Verteilnetzbetreibern in Großstädten betrachtet. Die Auswahl ist repräsentativ, auch wenn es Fälle mit großen Abweichungen gibt. Nicht alle Netzbetreiber sind auch in der Hochspannung aktiv.

Seit jeher zeigen die Netzentgelte eine erhebliche Bandbreite. In der Mittelspannung reicht die Spanne von 2,86 bis 6,98 ct/kWh bei 3.500 h/a und von 2,26 bis 5,59 ct/kWh bei 5.000 h/a; der Mittelwert liegt bei 4,4 bzw. 3,46 ct/kWh. In der Hochspannung sind zwischen 1,26 und 3,52 ct/kWh zu bezahlen, im Mittel sind es 2,23 ct/kWh. Manch ein Netzbetreiber darf mehr als doppelt so viel verlangen, wie der günstigste Netzbetreiber. Wer hier eine erfolgreiche Netzentgeltregulierung erkennt, hat den Bezug zur Realität verloren.
Die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien sind in die Offshore-Netzumlage und die Umlage für besondere Netznutzung ausgelagert worden. Interessant ist zudem, dass die privaten, meist von E.ON geführten Netzgesellschaften (Avacon, Bayernwerk, E.DIS) deutlich günstiger sind als kommunal geührte Netzbetreiber. Das war keineswegs immer so. Da die Netzbetreiber nunmehr verpflichtet sind, den Kostensenkungseffekt aus dem Bundeszuschuss für Musterfälle anzugeben, lässt sich dieser Effekt für Mittelspannungs- und Haushaltskunden auf ca. 0,7 ct/kWh abschätzen.

In der großen Mehrzahl der Netzbetreiber sind die Netzentgelte deutlich gestiegen, allerdings ist der Anstieg um den Effekt des verringerten Bundeszuschusses bereinigt, erstaunlich gering. Möglicherweise sind höhere Kostenanteile in die Umlagen abgewandert, was sich erst am 25. Oktober zeigen wird.
Die Preiserhöhungen sind für die verschiedenen Abnahmefälle ähnlich und liegen im Mittel über die Netzbetreiber zwischen 6,5 und 9%. Westnetz und Mitnetz haben die Preise gesenkt; die höchsten Steigerungen haben die Stadtwerke Leipzig zu verzeichnen.

Bei den Netzentgelten für Haushaltskunden ist Hamburg jetzt Spitzenreiter mit 13,22 ct/kWh, auch Stuttgart, bei den höheren Spannungsebenen Spitzenreiter, liegt fast bei 13 ct/kWh. Im Allgäu (LEW) und im Oldenburgischen (EWE), darf man das Netz für weniger als 7 ct/kWh nutzen. Wieso Netze mit hohen Abnahmedichten fast doppelt so hohe Entgelte haben wie solche mit niedrigen Abnahmedichten, erschließt sich nicht. Es drängt sich die Vermutung auf, dass kommunalpolitischer Einfluss hier eine Rolle spielt. Der Preisanstieg für Haushaltskunden ist aber mit im Mittel 2,5% noch geringer als in den höheren Spannungsebenen. Westnetz und Mitnetz haben auch hier Preissenkungen vorgenommen, ebenso Netze BW und München.