Strompreispaket für produzierende Unternehmen

Am 09. November hat die Bundesregierung eine Einigung über mehrere Maßnahmen im Zusammenhang mit den Strompreisen von produzierendenden Unternehmen bekanntgegeben. Vorausgegangen war ein langer Streit über die Frage, ob und wie die Strompreise für die “energieintensive” Industrie subventioniert werden sollen.

Bislang gab es bei der Stromsteuer, die regelmäßig 2,05 ct/kWh beträgt, eine Reduzierung von 0,513 ct/kWh (§ 9 b StromStG) für Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Darüberhinaus gab es einen sogenannten Spitzenausgleich nach § 10 StromStG, wonach diese Unternehmen von den verbleibenden 1,537 ct/kWh in Abhängigkeit der von ihnen zu leistenden Beitragszahlungen zur Rentenversicherung eine weitere Reduzierung von bis zu 90% in Anspruch nehmen konnten. Hintergrund war das von DIE GRÜNEN zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit Ende der 90er Jahre propagierte Prinzip “Arbeit billiger und Energie teurer”. Die Einnahmen aus der Stromsteuer sollten die Rentenbeitragssätze senken.

Dieser Spitzenausgleich ist EU-beihilferechtlich genehmigungspflichtig. Die Genehmigung war bis Jahresende befristet und stand in den vergangenen Monaten ebenfalls zur Diskussion. Nunmehr soll für 2024 und 2025 die Reduzierung in § 9 b StromStG auf 2,00 ct/kWh erhöht werden, so dass alle produzierenden Unternehmen einheitlich 0,05 ct/kWh zahlen. Dadurch entfällt der Spitzenausgleich. Für 2026 bis 2028 soll diese Regel nur gelten, wenn genug Geld in der Kasse ist. Hieran sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zu den finanzpolitischen Hütchenspielen Zweifel angebracht. Für alle anderen Stromverbraucher ändert sich nichts.

Die Kostenentlastung für Unternehmen gegenüber dem Jahr 2023 ist für energieintensive Unternehmen, die bislang schon einen hohen Spitzenausgleich hatten, sehr gering. Für personalintensive Unternehmen kann sie bis zu ca. 1,5 ct/kWh betragen.

Ein wesentlicher Kostentreiber der Großhandelspreise für Strom sind die Kosten für die CO2-Zertifikate im europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Um zu verhindern, dass die Industrieproduktion wegen der hohen Kosten für die Industrie hieraus ins außereuropäische Ausland abwandert (wo die CO2-Emissionen möglicherweise noch höher sind, sogenanntes Carbon Leakage), erhalten Unternehmen bestimmer Branchen hierfür eine Strompreiskompensation. Hierbei wird die Verteuerung des Stroms durch den CO2-Handel rechnerisch ermittelt und dann teilweise erstattet.

Durch die in den letzten Jahren massiv gestiegenen CO2-Preise steigt das finanzielle Volumen dieser Subventionierung. Da die CO2-Zertifikate von der Regierung versteigert werden, steigen auch die Einnahmen, so dass für den Staatshaushalt dadurch kein Risiko entsteht. Dieser Subventionsmechanismus war ebenfalls befristet und soll jetzt für fünf Jahre verlängert und in seiner Wirkung ausgeweitet werden. Soweit bislang bekannt, wird die Branchenliste aber nicht erweitert.

Bereits zuvor waren Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt zu den Kosten der Übertragungsnetze in Milliardenhöhe beschlossen worden. Die Netzentgelte steigen trotzdem.

Die Forderungen des Wärmepumpenministers nach einer massiven Subventionierung von Industriestrompreisen sind vom Tisch. Das soll hier politisch nicht bewertet werden. Für die stromintensive Industrie dürften die Entscheidungen eine herbe Enttäuschung sein. Ihre Strompreise werden weiter steigen, und Planungssicherheit gibt es nach wie vor nicht. Es muss also davon ausgegangen werden, dass die Deindustrialisierung fortschreitet. Für die verbleibenden Stromverbraucher bedeutet eine sinkende Nachfrage nach Strom, Gas und CO2-Zertifikaten hingegen eher sinkende Preise.

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