Grundsätzlich hat ein EE-Anlagenbetreiber die Möglichkeit, an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur zur Förderung von EE-Anlagen nach dem EEG teilzunehmen. Die in den Auktionen dort ermittelten Preise stellen somit für Neuanlagen eine Preisuntergrenze dar, unter denen sich ein PPA für den Betreiber nicht lohnt.
Deswegen sehen wir uns die Entwicklung der bei den Auktionen in den letzten Jahren ermittelten, durchschnittlichen mengengewichteten Preise etwas genauer an. Relevant sind die Preise für Windkraftanlagen an Land und PV-Anlagen des ersten (Freiflächenanlagen) und zweiten Segments (Dachanlagen >1.000 kW). Kleinere Anlagen werden praktisch ausschließlich für den Eigenverbrauch gebaut. Offshore-Windkraftanlagen sind (solange die Allgemeinheit die Netzentgelte dafür bezahlt) marktfähig und haben deswegen in dem Sinne keinen anlegbaren Wert.
Bei Windkraftanlagen bezieht sich der anzulegende Wert auf eine Referenzanlage. Die tatsächlich erhaltene Vergütung berücksichtigt den tatsächlichen Windstromertrag an dem konkreten Standort in Form eines Korrekturfaktors. Der Korrekturfaktor hängt vom Gütefaktor ab, der wiederum den Windstromertrag ins Verhältnis zur Referenzanlage setzt. Ein durchschnittlicher Standort hat einen Gütefaktor von 70%, so dass der anzulegende Wert aus der Ausschreibung mit dem Korrekturfaktor 1,29 zu multiplizieren ist.
Folgende Darstellung zeigt die Entwicklung der Ausschreibungsergebnisse für eine Referenzanlage und eine Anlage mit dem Gütefaktor 70%. Bis Ende 2022 lagen die Werte für eine Referenzanlage unter 6 ct/kWh. Danach hat die Bundesnetzagentur von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die maximal zulässigen Werte um 25% anzuheben. Die Zuschlagswerte sind deswegen 2023 in gleichem Maße angestiegen.
Sofern es bei den Ausschreibungen Wettbewerb gibt und Anlagen günstiger gebaut werden können, werden die Ausschreibungsergebnisse unter den Maximalwerten liegen. Erst im August 2024 gab es wieder eine überzeichnete Ausschreibung, so dass sicher von Wettbewerb ausgegangen werden kann. Aber auch in dieser Ausschreibung lagen die Ergebnisse bei ca. 7,3 ct/kWh. Offensichtlich geht es auch nach Abklingen des Inflationspeaks nicht billiger. Für einen Standort mittlerer Güte sind mithin mindestens 9,5 ct/kWh fällig.
Bei den PV-Anlagen gab es vor einigen Jahren ebenfalls einen preislichen Tiefpunkt knapp über 5 ct/kWh – für Freiflächenanlagen wie für Dachanlagen. Das Ausschreibungsvolumen bei Freiflächenanlagen ist um ein Vielfaches höher als bei Dachanlagen. Wie bei Windenergie hat die Bundesnetzagentur die maximal zulässigen Werte ab 2023 um 25% angehoben. Eine Differenzierung der Werte nach Standortgüte gibt es nicht. Entsprechend sind Anlagen an Standorten mit höherer Globalstrahlung (vorwiegend in Süddeutschland) wirtschaftlich lukrativer als an anderen Standorten.
Anders als bei Windkraft gab es bei PV in beiden Segmenten in allen Ausschreibungen eine Überzeichnung, also Wettbewerb. Die anzulegenden Werte sind in den Ausschreibungen schnell wieder gesunken, bei Freiflächenanlagen sogar auf das Ausgangsniveau. Ursache sind wieder gesunkene Modulpreise dank chinesischer Billigimporte.
Verwunderlich ist, dass Dachflächenanlagen jetzt 80% teurer sind als Freiflächenanlagen. Da fragt man sich, warum denn der Steuerzahler dafür so viel mehr bezahlen soll. Netzentgelte sparen diese Anlagen jedenfalls praktisch nicht, das ist ein Mythos. Es ist nicht zulässig, die genannten Preise von Windstrom und Solarstrom direkt oder mit einem Base-Preis zu vergleichen. Dazu wird u.a. der Profilfaktor benötigt.