Unter „Energy Sharing“ werden gemeinschaftliche Stromerzeugung und -verbrauch in räumlichem Zusammenhang, unter Nutzung des öffentlichen Stromnetzes, verstanden. Schon der Begriff ist unglücklich, denn „Share“, also teilen, bedeutet ja, dass mehrere etwas gemeinsam nutzen, wie beim Carsharing, wo mal der eine und mal eine andere das Fahrzeug nutzt. Bei Energie wird jede Kilowattstunde nur einmal verbraucht. Energie ist nicht teilbar.
Die Idee des Energy Sharing gibt es schon länger, im aktuellen politischen Umfeld hat sie eine neue Belebung erfahren. Befürworter versprechen sich noch höhere Verdienstmöglichkeiten für ihre PV-Anlage auf Kosten der Allgemeinheit. Begründet wird dies mit angeblich eingesparten Netzkosten und eingesparten, angeblich hohen, Gewinnmargen bei den Energieversorgern. Außerdem sollen zusätzliche Anreize geschaffen werden, PV-Anlagen zu errichten.
Da es derzeit einen regelrechten Boom bei kleinen PV-Anlagen gibt, kann von einem zusätzlichen Förderbedarf keine Rede sein. Dass dezentrale PV-Anlagen keine Netzentgelte einsparen hat inzwischen sogar das Umweltbundesamt eingeräumt.
Bei der Gelegenheit sehen wir uns einmal an, wie denn die indirekte Förderung einer PV-Anlage für den Privatbedarf einschließlich Batterie aussieht. Zwar gibt es eine Vergütungsregelung für eine vollständige Einspeisung, der Regelfall ist aber die Eigenverbrauchslösung, bei der nur der Überschussstrom eingespeist wird. Hierzu betrachten wir als Beispiel eine 9,9 kWp-Anlage mit einer 13,4 kWh Batterie in einem Einfamilienhaus ohne elektrische Heizung und E-Auto, mit ca. 5.150 kWh Stromverbrauch im Netzgebiet von enercity Netz (Hannover). Ca. 41% des Stroms (2.150 kWh) stammen direkt aus der PV-Anlage (Just-in-Time-Strom), 28% (1.450 kWh) aus der Batterie (Second-Hand-Short Strom) und 31% (1.550 kWh) aus dem Stromnetz. Von der PV-Stromerzeugung sind 53% bzw. 4.100 kWh ins Netz eingespeist worden. Es sind knapp 8.000 kWh Strom erzeugt worden, ca. 250 kWh sind bei den Speichervorgängen verloren gegangen.
Die Einspeisevergütung beträgt 10 ct/kWh (seinerzeit noch nicht nach Voll- und Überschusseinspeisung differenziert). Das variable Netzentgelt beträgt (netto) 7,73 ct/kWh zzgl. 0,275 ct/kWh für die KWK-Umlage, 0,656 ct/kWh für die Offshore-Umlage, 0,649 ct/kWh für die §19-Umlage und 2,39 ct/kWh für die Konzessionsabgabe.
Allein durch die PV-Anlage (ohne Batterie) müssen somit 2.150 kWh * (7,73+0,275+0,656+0,649) ct/kWh = 200,17 € an Netzentgelten nicht gezahlt werden, obwohl das Netz nach wie vor zu Zeiten der Netzhöchstlast in gleichem Maße beansprucht wird. Hinzu kommen 51,39 € an Konzessionsabgabe, die der Gemeinde entgehen, 44,08 € an Stromsteuer (2,05 ct/kWh) und 56,17 € Umsatzsteuer, die dem Bundeshalt fehlen. Gutschreiben ließen sich höchstens die Kosten für die Netzverluste (10 ct/kWh auf 5%), also 10,75 €.
Der rückgespeiste Strom ist nicht mehr als 3 ct/kWh am Markt wert, also beträgt die Förderung 7 ct/kWh bzw. 406 € (ohne Batterie beträgt die Rückspeisung 5.800 kWh). Insgesamt gibt es eine indirekte Förderung von 747 €, was bezogen auf die Stromerzeugung 9,33 ct/kWh Förderung (nicht zu verwechseln mit der EEG-Vergütung) bedeutet. Nicht enthalten ist darin der Effekt, der daraus entsteht, dass der Stromlieferant den Zusatzbedarf zum gleichen Preis liefert wie den gesamten Strom, obwohl das Lieferprofil des Zusatzstroms viel teurer ist im Großhandel.
Da die Netzentgelte einschließlich der Umlagen massiv steigen werden, während die Rückspeisung immer mehr an Wert verliert, nimmt die indirekte Förderung weiter zu. Es sei denn, Netzentgelte und Abgaben werden irgendwann kostenverursachungsgerecht gestaltet.
Eine PV-Freiflächenanlage hat einen anlegbaren Wert von gut 5 ct/kWh, bei einem Base-Preis von 8 ct/kWh und einem Profilfaktor von 0,6 ist der Strom am Markt 4,8 ct/kWh wert, die Förderung beträgt also nur 0,2 ct/kWh. Warum sollte eine Technologie gefördert werden, die rund 40mal teurer ist als eine günstigere?
Wird die gleiche Rechnung einschließlich Batterie und entsprechend höheren ersparten Entgelten und Abgaben sowie geringerer Einspeisung durchgeführt, ergibt sich eine Förderung von 589 € aus ersparten Netzentgelten und Abgaben und 287 € aus der Rückspeisung, insgesamt also 876 € bzw. 10,95 ct/kWh.
Dabei wird davon ausgegangen, dass sich der Wert des rückgespeisten Stroms nicht ändert. Bislang laufen kleine Batterien ohne intelligente Steuerung, weder marktpreisgetrieben noch netzdienlich. Das wird inzwischen auch vom Chef der Bundesnetzagentur bemängelt. Aber auch eine Steuerung würde an dem Höchstlastbeitrag des Verbrauchers Nichts ändern, denn an den entscheidenden Tagen steht einfach fast kein PV-Strom zum Speichern zur Verfügung.
Unlängst hat E.ON-Chef Leonhard Birnbaum darauf hingewiesen, dass bei den aktuellen Regelungen für private PV-Anlagen und Batterien die Geringverdiener den Strom des Gutverdieners mit Einfamilienhaus subventionieren. Energy Sharing würde das verstärken.