Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird getragen von Windstrom und Solarstrom, letzterer unterstützt von Batterien. Maßgeblich für den Ausbau der Kapazitäten sind die Ausschreibungen der Bundesnetzagentur.
Windstrom
Die Ergebnisse der Ausschreibungen 2025 zeigen durchgehend eine Überzeichnung und sinkende Preise. Allerdings sind die Ausschreibungsmengen ab Mai auch reduziert worden.

Die Preise der Ausschreibungen gelten für Referenzanlagen, die tatsächlich gezahlten Vergütungen werden um den Korrekturfaktor des Gütefaktors erhöht. Dadurch wird der unterschiedliche Windertrag an verschiedenen Standorten berücksichtigt. Im Mittel liegen die Vergütungspreise (anlegbaren Werte) rund 30% höher als die Ausschreibungspreise.
Nicht alle Anlagen mit Zuschlag in der Ausschreibung werden auch tatsächlich gebaut, das Verhältnis von gebauten zu bezuschlagten Anlagen wird als Realisierungsfaktor bezeichnet. Zwischen Zuschlag und Inbetriebnahme der Anlagen vergehen im Mittel 24 Monate, erst nach 30 Monaten erlischt der Zuschlag. Die historischen Realisierungsraten werden von der Bundesnetzagentur im Monitoringbericht angegeben, allerdings fehlt im letzten Bericht der untere Teil der Tabelle. Werden 90% als Realisierungsrate unterstellt, ist 2027 mit einem Zubau von rund 13 GW zu rechnen. Der Rückbau alter Anlagen dürfte bei rund 2 GW liegen.
Das wird nicht reichen, um die Ausbauziele des EEG zu erreichen. Das Volumen für die nächste Ausschreibung im Februar bleibt erhöht, bei 3.445 MW, um den Rückstand zumindest zu verringern.
Die Bundesnetzagentur hat zudem erneut die Höchstpreise für die Ausschreibungen überprüft und auf 7,25 ct/kWh festgelegt. Warum der Wert so deutlich über den Ausschreibungsergebnissen liegt, erschließt sich nicht. Basis war eine Kostenstudie des Dienstleisters Deutsche Windguard. Die mittleren Hauptinvestitionskosten (also für die Anlage selbst, Transport und Installation sowie Fundament) werden dort mit gut 1.200 €/kW angegeben. Dazu kommen noch Investitionsnebenkosten von 550 €/kW für Planung, Netzanbindung, Infrastruktur, Kompensationsmaßnahmen etc.
Die 13 GW Windkraftkapazität werden bei einer angenommenen Volllaststundenzahl von 2.000 h/a 26 TWh Strom erzeugen, das ist viel und wird einen senkenden Einfluss auf die Spotpreise für Strom haben. Im Gegenzug entsteht in der EEG-Umlage für den Staatshaushalt weiterer Subventionsbedarf. Eine überschlägige Rechnung mit einem durchschnittlichen, anlegbaren Wert von 80 €/MWh, einem Basepreis von 80 €/MWh und einem Profilfaktor von 0,85, der berücksichtigt, dass die Windkraftanlagen eben nicht kontinuierlich einspeisen, ergibt eine Preisdifferenz von 12 €/MWh und damit einen Förderbedarf von 312 Mio. Euro allein für 2028.
Bei der Offshore-Windkraft gab es 2025 eine Ausschreibung für zentral untersuchte Flächen, für die keine Angebote abgegeben wurden. Bei der Ausschreibung für nicht zentral untersuchte Flächen wurden 1.000 MW vergeben.
Solarstrom
Der PV-Zubau ist EU-beihilferechtlich bislang auf 20 GW pro Jahr begrenzt. Das sogenannte Solarpaket I, das noch von der Ampel verabschiedet wurde, sieht eine Grenze von 50 GW pro Jahr vor, ist aber von der EU noch nicht genehmigt.
Bei den Ausschreibungsmengen für Solaranlagen sind neben der Wettbewerbssituation der PV-Zubau außerhalb der Ausschreibungen, also für kleine Anlagen (<100 kW) oder ohne Förderung zu berücksichtigen. Bei der nächsten Ausschreibung im Februar beträgt das Volumen deswegen nur 283 MW für Dachanlagen. Die Ausschreibung im Juni war zudem leicht unterzeichnet.

Anders als bei Windenergie und anders als häufig behauptet, sinken die Preise in den Ausschreibungen für Fotovoltaik nicht, für Dachanlagen steigen sie sogar. Die Bundesnetzagentur hat für 2026 einen Höchstwert von 10 ct/kWh festgelegt. Basis ist eine Studie des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW). Es werden Systempreise von 630 €/kW (1,5 MW-Anlage) bis 720 €/kW (5 MW-Anlage) angegeben. Damit werden Stromgestehungskosten von weniger als 10 ct/kWh errechnet.
Der Profilfaktor für Solarstrom lag bereits 2025 unter 0,5. In den nächsten Jahren wird er aufgrund des massiven PV-Zubaus weiter sinken, denn der Batteriezubau hält damit nicht Schritt. Analog zur Berechnung beim Windstrom ergibt sich für 2028 mit einem Profilfaktor von 0,4 und einem anlegbaren Wert von 93 €/MWh ein spezifischer Förderbedarf von 42,8 €/MWh also dreieinhalbmal so viel wie bei Windenergie.
Für Freiflächenanlagen lagen die Ausschreibungspreise deutlich niedriger, nämlich nur bei rund der Hälfte von Dachanlagen. Warum Dachanlagen trotzdem gefördert werden, erschließt sich nicht. Bei einer Freiflächenanlage liegt der Förderbedarf mit obigen Annahmen bei 15,5 €/MWh und damit nur noch leicht über dem von Windenergie.