Auf Netztransparenz.de haben die Übertragungsnetzbetreiber heute die mit Spannung erwarteten Netzumlagen für 2025 veröffentlicht.
Erwartungsgemäß steigt die Summe der Umlagen im Vergleich zu 2024 deutlich an. Während die KWK-Umlage mit 0,277 ct/kWh praktisch konstant geblieben ist, ist die Offshore-Netzumlage auf 0,816 ct/kWh gestiegen und die § 19-Umlage sogar auf 1,558 ct/kWh. In Summe bedeutet das einen Anstieg um 1,077 ct/kWh auf 2,651 ct/kWh.
Wie bislang gilt die § 19-Umlage nur für Jahresverbräuche bis 1 Mio. kWh je Abnahmestelle, darüber hinaus sind 0,05 ct/kWh bzw. 0,025 ct/kWh von stromintensiven Unternehmen zu zahlen. Bei der KWK-Umlage und der Offshore-Netzumlage gibt es im Rahmen des Energiefinanzierungsgesetzes ebenfalls Reduktionsmöglichkeiten für bestimmte Unternehmen.
Mit der KWK-Umlage werden Gaskraftwerke auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung subventioniert; es handelt sich hierbei also nicht um Netzentgelte. Die Offshore-Netzumlage ist für die Kosten der Netze, die den Strom aus Offshore-Windkraftanlagen zur Küste transportieren. Hier ist von einem weiteren Anstieg auszugehen.
Die §-19-Umlage hat bislang die Erlösausfälle aufgrund von individuellen Netzentgelten beinhaltet. Dementsprechend wäre sie mit steigendem Netzentgeltniveau weiter angestiegen. Ab 2025 beinhaltet sie zusätzlich die Kostenwälzungen aus der überschießenden EE-Einspeisung in einzelnen Netzgebieten. Hierzu hatte die Bundesnetzagentur dieses Jahr eine Festlegung getroffen. Deswegen heißt die Umlage jetzt Aufschlag für besondere Netznutzung. Der Anteil aus der Umverteilung der Kosten für die EE-Einspeisung liegt bei über 50%, mehr als 2,4 Mrd. €.
Diese zusätzliche Komponente wird dazu führen, dass die §-19-Umlage in den nächsten Jahren weiter steigt. In Summe ergeben sich dadurch keine höheren und keine niedrigeren Netzkosten (auch wenn die Bundesnetzagentur gerne den Eindruck erweckt) für die Netznutzer insgesamt; die Verteilung der Netzkosten hingegen ändert sich z.T. erheblich.
Entlastet werden Nutzer von Netzen mit hohen EE-Einspeisungen im ländlichen Raum. Am stärksten profitieren absolut gesehen die Nutzer des Bayernwerk-Netzes mit 570 Mio. €. Solareinspeisung verursacht eben sehr viel höhere Leistungsspitzen als Windenergie, und das Netz ist sehr groß. Es folgen E.DIS Netz (Mecklenburg-Vorpommern) mit 306 Mio. €, Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom (Brandenburg) mit 292 Mio. € und Schleswig-Holstein Netz mit 269 Mio. € (Quelle: Bundesnetzagentur).
Bezogen auf die Niederspannungsnetzentgelte für Haushaltskunden ergibt sich ein anderes Bild, da profitieren die WEMAG (Mecklenburg-Vorpommern) mit einer Entlastung von ca. 6 ct/kWh, die ÜZ Mainfranken mit gut 5 ct/kWh und die Schleswig-Holstein-Netz mit über 4 ct/kWh – jeweils ohne die Erhöhung, die sich aus der § 19-Umlage ergibt.
Belastet werden die Nutzer in städtischen Netzen oder Regionen mit wenig EE-Einspeisung. Da die § 19-Umlage bei Verbräuchen über 1 GWh je Abnahmestelle konstant bleibt, werden größere Unternehmen in Summe (aber nicht in jedem Fall) entlastet, kleine und private Verbraucher hingegen belastet.