Netzentgelte für Wärmepumpenstrom
Die Bundesnetzagentur hat bereits 2023 Beschlüsse gefasst, um steuerbaren Anlagen Netzentgeltrabatte einzuräumen. Ausgangspunkt ist §14 a EnWG, wonach Netzbetreiber für Niederspannungskunden ein reduziertes Netzentgelt anzubieten