Zusammensetzung des Strompreises

Der Strompreis eines Großkunden setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die verschiedenen Änderungsmechanismen unterliegen. Der Energiepreis ist der Preis, der im Großhandel für das jeweilige Lieferprofil anfällt. Es ist die Größe, die der Kunde am ehesten beeinflussen kann und die am stärksten schwankt. Dieser Preisbestandteil bildet sich am Großhandelsmarkt im Wettbewerb. 

Die Kosten für den Vertrieb decken die Großhandelsgebühren, Ausgleichsenergiekosten, Risiken des Stromlieferanten, seine Kosten für Abrechnung, Kundenbetreuung, Netzzugangsmanagement und Verwaltung ab und beinhalten die Marge des Lieferanten. Diese Position ist in 2023 deutlich angestiegen. 

Das Netzentgelt ist für die Bereitstellung der Netzinfrastruktur, die Systemdienstleistungen des Netzbetreibers und Kosten für Eingriffe in den Markt seitens der Netzbetreiber (Redispatch). Seine Höhe hängt von dem jeweiligen Netzbetreiber, der Spannungsebene und der Benutzungsdauer des Verbrauchs ab. Die Netzentgelte sind den letzten Jahren drastisch gestiegen. 

Zu den Netzentgelten gehören auch verschiedene Abgaben, namentlich die KWK-Umlage zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung, der Offshore-Umlage, die die Netzkosten zur Anbindung von Offshore-Windparks beinhalten, die § 19-Umlage, die eine Umverteilung der Netzkosten innerhalb der Verbrauchergruppen bewirkt und die Konzessionsabgabe für die Gemeinden. Auch diese Positionen sind in den letzten Jahren gestiegen. 

Die EEG-Umlage ist seit 01.07.2022 abgeschafft. Dafür gibt es für 2023 und möglicherweise 2024 eine Subventionierung des Energiepreises über das Strompreisbremsengesetz. Für einen sehr elitären Kreis an großen Stromverbrauchern gibt es eine Kompensation der im Energiepreis enthaltenen CO2-Kosten. Hinzu kommen noch die Stromsteuer und ggfs. die Umsatzsteuer. 

Der Umfang der staatlich veranlassten Preisbestandteile hängt vom jeweiligen Status des Kunden hinsichtlich seiner Förderungswürdigkeit in den Augen des Gesetzgebers ab. 

Im unten gezeigten Beispiel ist ein Kunde mit einem Verbrauch von 4 GWh, einer Benutzungsdauer von 4.000 h/a, einem Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Stromnetz Hamburg und keinen Möglichkeiten zur Abgabenreduzierung dargestellt. Trotz Entfalls der EEG-Umlage und der Strompreisbremse ergibt sich insgesamt ein deutlicher Anstieg von 2019 auf 2023. 

Die Situation für den einzelnen Kunden kann sich absolut und auch in der Veränderung jedoch völlig anders darstellen. Die Verwendung von Durchschnittswerten ist deswegen nicht hilfreich. 

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